Hofhans-Matczak, M. (2018). Der gebotene Erhaltungszustand des Wiener Gründerzeithauses unter besonderer Berücksichtigung der ÖNORM B 1300 – eine rechtliche und praxisorientierte Betrachtung [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2018.55667
Das Wiener Gründerzeithaus hat im Laufe der Zeit einen beachtenswerten Wandel vollzogen – von der bloßen Bereitstellung von überwiegend vorhandenen Substandardwohnungen hin zum Angebot an qualitativem Wohnkomfort. Das Wiener Gründerzeithaus in seiner baubewilligten Urform hat sich somit in vielfältiger Weise verändert. Ein Fortschritt, der insbesondere auf unterschiedliche Vorschriften zurückzuführen ist. Doch wieviel Modernisierung ist aus rechtlicher Sicht geboten? In der vorliegenden Masterthese wird der Versuch unternommen sämtliche für die Erhaltung, Verbesserung sowie Nachrüstungsverpflichtung eines Bauwerkes aus der Gründerzeit wesentliche Bestimmungen zusammenzutragen. Es soll ein rechtlicher Überblick über das notwendige Maß an baulicher Verjüngung für ein Wiener Gründerzeithaus gegeben werden. Mit Inkrafttreten der ÖNORM B 1300 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude“ sollte Eigentümern sowie ihren Stellvertretern ein Instrument zur Seite gestellt werden, um sie bei den jeweils relevanten Prüfplichten im Rahmen der wiederkehrenden Hausbegehungen zu unterstützen. Die Veröffentlichung der Norm hat jedoch zu einer gewissen Unruhe in der Immobilienbranche geführt, da sich Eigentümer bzw. deren Stellvertreter – mehr als zuvor – bewusst wurden, dass es nicht ausreichend ist, ein Bauwerk im baubewilligten Zustand zu erhalten, sondern dass über den konsensgemäßen Zustand hinaus Adaptierungen erfolgen müssen. Diese Nachrüstungen ergeben sich aus sicherheitstechnischen Notwendigkeiten. Im Zusammenhang mit Letzteren besteht jedoch unter den Betroffenen häufig Unsicherheit darüber welche – insbesondere über den Baukonsens hinausgehende – Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Mit Hilfe einer Umfrage sowie von Expertengesprächen konnte ein aktuelles Stimmungsbild in Hinblick auf Objektsicherheitsprüfungen gemäß ÖNORM B 1300 und der Umsetzung der erhaltenen Evaluierungsergebnisse eingefangen werden. Aufgrund einer rechtlichen Literaturrecherche wurde eine Zusammenschau der bedeutendsten Bestimmungen – ähnlich einem roten Faden – erstellt, die aufzeigt, welchen Standard das Wiener Gründerzeithaus, vom baubewilligten Konsens ausgehend, heute bestenfalls aufweisen soll und wer für dessen Umsetzung verantwortlich ist. Des Weiteren erfolgte eine Auseinandersetzung mit der Relevanz bestimmter sicherheitstechnischer Vorschriften sowie einer in diesem Zusammenhang möglicherweise bestehenden Überregulierung aufgrund von ergangenen höchstgerichtlichen Urteilen sowie medienwirksamen Schadensereignissen.
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Das Wiener Gründerzeithaus hat im Laufe der Zeit einen beachtenswerten Wandel vollzogen – von der bloßen Bereitstellung von überwiegend vorhandenen Substandardwohnungen hin zum Angebot an qualitativem Wohnkomfort. Das Wiener Gründerzeithaus in seiner baubewilligten Urform hat sich somit in vielfältiger Weise verändert. Ein Fortschritt, der insbesondere auf unterschiedliche Vorschriften zurückzuführen ist. Doch wieviel Modernisierung ist aus rechtlicher Sicht geboten? In der vorliegenden Masterthese wird der Versuch unternommen sämtliche für die Erhaltung, Verbesserung sowie Nachrüstungsverpflichtung eines Bauwerkes aus der Gründerzeit wesentliche Bestimmungen zusammenzutragen. Es soll ein rechtlicher Überblick über das notwendige Maß an baulicher Verjüngung für ein Wiener Gründerzeithaus gegeben werden.