Stanek, M. (2018). Das Mietrechtgesetz unter dem Blickwinkel des öffentlichen Interesses [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2018.61284
In dieser Masterarbeit wird das Thema des öffentlichen Interesses im Mietrecht und die dazu auf diesen Rechtfertigungsgrund beruhende Judikatur analysiert. Die historische Entstehung bildet die Grundlage für das Verständnis der vielfältigen und komplexen Regelungen des österreichischen Mietrechts. Die Wohnsituation im Verlauf des letzten Jahrhunderts, im Konnex mit den in diesem Zeitraum geschaffenen Gebäudestrukturen, fließen bei der Beurteilung der heutigen Mietzinsfestlegungen mit ein. Ebenso muss für die Beurteilung der zum Mietrecht ergangenen verfassungsgerichtlichen Höchsturteilen ein Bild absoluter Information über den österreichischen Wohnungsmarkt gegeben werden, um beurteilen zu können, ob die derzeitigen mietrechtlichen Regelungen tatsächlich im öffentlichen Interesses stehen und somit einen Eingriff in die verfassungsmäßig gewährleisteten Grundrechte rechtfertigen. Dazu wird im Zuge dieser Arbeit die private und kommunale Bauhistorie abgebildet und mittels ökonomischer Daten die derzeitige Wohnsituation dargestellt. Folglich kommt man zwangsläufig dazu, die mietrechtlichen Normen der Preisbildung im Zusammenhang mit diesen Daten zu analysieren. In einer ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Richtwert und seiner Berechnung wird klar, dass die komplizierten gesetzlichen Regelungen des Richtwertgesetzes mehr der Verschleierung von unsachlichen Regelungen, die rein aus dem Interesse der politischen Klientelbedienung geschaffen wurden, dienen, aber keine Rechtfertigung durch tatsächlich belegbare Fakten in sich tragen. Der Diskurs über die verschiedenen Rechtsanschauungen wird anhand der bestehenden Fachliteratur geführt, wobei insbesondere die Regelungen des Lagezuschlags und des Lagezuschlagsverbots in Gründerzeitvierteln einer genaueren Betrachtung unterzogen werden. Die betragsmäßigen Auswirkungen dieser Regelungen für die Höhe des Mietzinses und die damit einhergehende Wirtschaftlichkeit von Investitionen sind nicht von der Hand zu weisen. Umso eher ist die höchstgerichtliche Rechtsprechung zu den geäußerten Bedenken zu kritisieren, da die getroffenen Entscheidungen für enorme Unsicherheit bei den Rechtsadressaten sorgen und ein Hemmnis für die dringend benötigten Investitionen am Wohnungsmarkt darstellen. Dem öffentlichen Interesse nach leistbarem Wohnen kann nicht mit dem schlichten Verweis auf den erheblichen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zur Verwirklichung seiner sozialpolitischen Ziele Genüge getan werden. Stattdessen braucht es eine Überprüfung der gesetzlichen Normen auf ihre Sachlichkeit und Treffsicherheit anhand von Daten und Fakten. Diese Analyse ist durch den Verfassungsgerichthof strikt verwehrt worden. Womit es in der Hand der Bundesregierung liegt, ein verfassungsmäßiges Mietrecht zu schaffen und die für alle Seiten unbefriedigende Situation am Wohnungsmarkt zu lösen.
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In dieser Masterarbeit wird das Thema des öffentlichen Interesses im Mietrecht und die dazu auf diesen Rechtfertigungsgrund beruhende Judikatur analysiert. Die historische Entstehung bildet die Grundlage für das Verständnis der vielfältigen und komplexen Regelungen des österreichischen Mietrechts. Die Wohnsituation im Verlauf des letzten Jahrhunderts, im Konnex mit den in diesem Zeitraum geschaffenen Gebäudestrukturen, fließen bei der Beurteilung der heutigen Mietzinsfestlegungen mit ein. Ebenso muss für die Beurteilung der zum Mietrecht ergangenen verfassungsgerichtlichen Höchsturteilen ein Bild absoluter Information über den österreichischen Wohnungsmarkt gegeben werden, um beurteilen zu können, ob die derzeitigen mietrechtlichen Regelungen tatsächlich im öffentlichen Interesses stehen und somit einen Eingriff in die verfassungsmäßig gewährleisteten Grundrechte rechtfertigen.
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Abweichender Titel nach Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers