Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist Anfang Januar 2023 in Kraft getreten. Die mit dieser
Richtlinie neu eingeführten Standards für die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (European
Sustainability Reporting Standards, ESRS) liegen als Konsultationsfassungen inzwischen ebenso vor und sollen
in Kürze als delegierte Rechtsakte von der EU-Kommission übernommen werden.1 Die Berichtspflichten, mit
denen sich eine große Zahl an Unternehmen in der EU (und teilweise darüber hinaus) sehr unmittelbar
konfrontiert sehen, nehmen damit Gestalt an. Dabei offenbart sich immer deutlicher, dass nicht die
Berichtgestaltung im engeren Sinne die größte Herausforderung darstellen wird – sondern das Schaffen der
notwendigen Fundamente in Unternehmen, die für eine ordnungsgemäße Berichterstattung unumgänglich
sind. Eines dieser Fundamente, die von den ESRS (erstmals) auf eine ausführliche Weise dargelegt werden, ist
das Konzept der sustainability due diligence. Dieses wird im vorliegenden Beitrag umrissen.