Seidl, F. (2023). Auswirkungen der OIB-Richtlinien 1 und 2 bei einer Generalsanierung und Nutzungsänderung eines Bestandsgebäudes [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2023.114628
In Österreich ist bei der Errichtung von Bauwerken die Anwendung der OIB–Richtlinien verbindlich. Besonders die OIB–Richtlinien 1 und 2 (Mechanische Festigkeit und Standsicherheit bzw. Brandschutz) gelten unter fachkundigen Personen als Kostentreiber. Speziell bei Nutzungsänderungen von Gebäuden, die in der Nachkriegszeit oder sogar vor dem 2. Weltkrieg errichtet wurden, können die geltenden Richtlinien aufgrund des Wegfalls des Bestandsschutzes große Änderungen erforderlich machen. Grund dafür sind damals anders geltenden Richtlinien, die in vielen Bereichen bei weitem nicht so streng waren, die Errichtung von Gebäudegeregelt haben. Es ist davon auszugehen, dass nur ein Teil der Häuser in Österreichaus vergangenen Epochen z.B. die heute anzusetzenden Erdbebenparameter erfüllen. Selbiges gilt für den vorbeugenden Brandschutz. Im Zuge dieser Forschungsarbeit soll anhand eines Praxisbeispiels erörtert werden, welche wirtschaftlichen Auswirkungen bei einer Generalsanierung und Nutzungsänderung eines Gebäudes aus einemvergangenen Jahrhundert mit der Anwendungspflicht der geltenden Richtlinieneinhergehen. Um die Untersuchung repräsentativ zu gestalten und sinnvoll zu gliedern, wird auf das Gliederungssystem der ÖNORM 1801–1 zurückgegriffen. Fachplanerspielen bei der Anwendung der Richtlinien eine wichtige Rolle, zumal sie für die Ermittlung und Anwendung der Grundlagen verantwortlich sind. Auch ihre Vergütung wird durch die Anwendungspflicht der Richtlinien beeinflusst. Anhand einer Umfragesollen die monetären Mehraufwendungen von Fachplanern ermittelt werden. Da sich Leistungsbilder bei der Abwicklung von Bauprojekten gerade für Fachplaner ändern, wird ein Projektablauf skizziert und in einzelne Phasen unterteilt sowie nationalanerkannte Fachliteratur zurückgegriffen. Mithilfe der Leitfäden der OIB–Richtlinienerfolgt eine Ermittlung jener Baumaßnahmen, die aufgrund der OIB-Richtlinienausgelöst werden. Aus den Leistungsverzeichnissen der ausführenden Firmen werden jene Positionen herausgefiltert, die diesen Baumaßnahmen zuzuordnen sind. Die Aufwendungen des Planungsteams werden anhand einer Befragung ermittelt. Nachdem die ermittelten Kosten den einzelnen Maßnahmen zugeordnet wurden, wird analysiert welche Kostengruppen nach ÖNORM in welchem Ausmaß und aufgrund welcher Baumaßnahme betroffen sind.
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Abweichender Titel nach Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers