Die ESRS eröffnen weiten Gestaltungsspielraum bei der Operationalisierung des Grundsatzes der doppelten Wesentlichkeit. Dies gilt besonders für die Perspektive der Auswirkungs-Wesentlichkeit, mit der sich viele Unternehmen erstmals befassen. Bei der Bewertung müssen u. a. Maßstäbe festgelegt werden, wie die Wesentlichkeit bestimmt wird; in der Praxis ist die Umsetzung mit Unklarheit verbunden.