Wallner, T. (2013). Toleranzbereiche in Risikovereinbarungen über den Baugrund [Diploma Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:at-ubtuw:1-60342
E324 - Institut für interdisziplinäres Bauprozessmanagement
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Date (published):
2013
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Number of Pages:
113
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Keywords:
Baugrundrisiko; Bauwirtschaft; Baugrund; Thomas Wallner
de
ground risk
en
Abstract:
Das Thema des Baugrundriskos setzt sich aus den Worten Baugrund und Risiko zusammen. Dabei ist das Verständnis zum Baugrund leichter abzugrenzen, als jenes des Risikos. Große Unterschiede der handzuhabenden Risiken ergeben sich zwischen den einzelnen Branchen. So können Risiken, welche Banken und Versicherungen im täglichen Geschäftsalttag aus-gesetzt sind, nicht mit den operativen Risiken, welche z.B. der Baugrund durch die Untersu-chung mit Stichproben beinhaltet, verglichen werden. Das liegt vor allem an der unikatartigen Herstellung von Bauwerken. Dennoch können Risiken am Bau mit allgemeinen Risikosyste-men quantitativ und qualitativ bewertet werden. Zu erwähnen wäre hinsichtlich des Bau-grundrisikos die Knight`sche Formel, aber auch das von Wiggert angeführte Modell, welches aufgrund der vorliegenden Unsicherheiten, Risiken in Stufen unterteilt. Dieses Modell kann zur allgemeinen Einteilung von Baugrundrisiken genutzt werden.<br />Je nach vertraglicher Vereinbarung eines Geschäftes ist es möglich das Baugrundrisiko zu überwälzen. Wesentlich ist dabei, welcher Vertragspartner den Baugrund zu untersuchen hatte. Verpflichtungen zur Baugrundprüfung für den Auftraggeber können aus den allgemei-nen Bestimmungen des Bundesvergabegesetztes und den einschlägigen Normen erkannt werden. Dennoch kann die Prüfpflicht des Bodens und das Baugrundrisiko auch auf den Auf-tragnehmer überwälzt werden. Unerlaubt ist nach Meinung des OGH eine Überwälzung nur dann, wenn das Baugrundrisiko unkalkulierbar und nach oben hin offen ist.<br />Unkalkulierbarkeit kann einerseits aus der allgemeinen Formel nach Knight, aber auch nach der allgemeinen Rechtsmeinung dargestellt werden.<br />Dabei stellt sich die Frage inwiefern die Überwälzung von Baugrundrisiken überhaupt den guten Sitten entsprechen kann. Der Auftraggeber kann seine Baugrundkosten auf die Lebensdauer des Baugrundstückes aufteilen. Der Auftragnehmer muss diese zusätzlichen Kosten innerhalb der Bauzeit erwirtschaften. Daraus kann sich ein Verhältnis zwischen Zeitraum zur Kostenunterbringung für den Auftragnehmer zu jener für den Auftraggeber von mehr als 1/1000 ergeben.<br /> Eine Möglichkeit zur ausgleichenden Aufteilung der Baugrundkosten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wäre die Gestaltung eines Pauschalpreises, welcher ab einer definierten höhe Preislich an die entstehenden Mehr- bzw. Minderkosten angepasst wird.<br />In der vorliegenden Arbeit wurde ein Modell geschaffen, welches auf der Grundlage des § 934 ABGB "Schadloshaltung um die Hälfte" einen für beide Seiten max. tolerierbaren Bereich definiert. Bewegen sich die tatsächlichen Baugrundkosten außerhalb des definierten Bereiches, sollte es zu einer Anpassung des Pauschalpreises kommt. Das Modell könnte als Basis für eine faire Baugrundrisikoüberwälzung herangezogen werden.<br />
de
The issue of ground risk composes of the words ground and risk.<br />The comprehension, what to understand about the ground is easier to handle than the topic of risks. There is a large difference between the industries which risks they have to handle. Risks in banks and insur-ance groups cannot compared with the operational risks, which involves with the randomly of the ground. One reason is that every building is a unicum. Nevertheless it is possible to use general risk phrases to order risks on the building side into qualitative and quantitative as-sessment. For instances the formula of Knight and also the model, which Wiggert invented, can be used to order risks concerning their uncertainty. This model can also be used to divide the ground risk.<br />Addicted on the contractual agreement of the business, it`s possible to roll over ground risk. Elementary in this case is, who have examined the ground. Obligations for the principals can be seen in relevant standards and also in the Federal Procurement Act. Nevertheless ground risk can be over rolled to the agent. The Austrian High Court means it's only illicit to over roll unpredictable and indefinite ground risks.<br />Unpredictability can be depicted with the formula of Knight and also with the legal opinion. The question is whether can over rolling ground risk be a moral contract? Principals can divide costs of the ground over the life of the building. Agent`s have to generate the additional costs over construction period. That may arise a proportion to handle the ground costs between the time periods of the agent by the way of comparison to the time period of the principal above 1/1000.<br />An opportunity to get a better compensation of the ground costs between the principal and the agent is to make a flat price with a maximum and a minimum cost limit. Over this limit, the flat rate has to be adapted. A possibility can be seen by using § 934 ABGB "Schadloshaltung um die Hälfte" of Austrians general civil code. By using this limit in a model, a fair skirt of over rolling ground costs can be determined.<br />